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BAFA-zugelassen · Autorisierter INQA-Coach 2026–2027

Ihre Beratung kostet Sie
einen Bruchteil

Ich bin bei zwei Förderprogrammen des Bundes zugelassen, beim BAFA als Berater und seit 2026 als autorisierter INQA-Coach. Für Sie bedeutet das, dass ein erheblicher Teil meines Honorars vom Bund getragen wird, im besten Fall 80 Prozent. Welches der beiden Programme zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch, und wenn keines passt, erfahren Sie das von mir genauso deutlich.

INQA-Coaching
Autorisierter INQA-Coach 2026 bis 2027
Autorisiert
INQA-Coach
2026 bis 2027
Förderprogramm des BMAS, kofinanziert aus dem ESF Plus. 80 Prozent Zuschuss.
🏛️
BAFA
zugelassener
Berater
Gelistet
Unternehmens-
nummer 229217
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. 50 Prozent Zuschuss in Bayern.
80 %Zuschuss über INQA-Coaching
11.520 €maximale Förderung je Vorhaben
2Programme, ein Ansprechpartner
0 €Erstgespräch und Förderprüfung
Ausgangslage

Gute Beratung scheitert selten am Willen,
sondern am Budget

In meinen Gesprächen mit Geschäftsführern höre ich fast immer dieselbe Reihenfolge. Zuerst kommt die Einsicht, dass etwas passieren muss, danach die Frage, was es kostet, und dann versandet das Thema. Genau an dieser Stelle setzen die beiden Programme an, bei denen ich zugelassen bin.

Der Bund trägt den größeren Teil

Über INQA-Coaching werden 80 Prozent der Beratungskosten erstattet, bei einem maximalen Volumen von 14.400 Euro netto bleiben Ihnen damit 2.880 Euro Eigenanteil. Über die BAFA-Beratungsförderung sind es in Bayern 50 Prozent auf ein Honorar von bis zu 3.500 Euro netto, also bis zu 1.750 Euro Zuschuss.

Zwei Zulassungen sind selten

Beide Programme verlangen einen eigenen Nachweis von Qualifikation, Berufserfahrung und Qualitätssicherung. Die meisten Berater haben eine der beiden Zulassungen, oftmals keine. Sie müssen deshalb nicht nach Programm suchen und dann den passenden Berater, sondern bekommen beides aus einer Hand.

Vergleich

Zwei Programme,
zwei unterschiedliche Aufgaben

Die Programme lassen sich nicht kombinieren, für ein Vorhaben kommt immer nur eines in Frage. Nacheinander ist dagegen möglich, und in der Praxis ergibt das oftmals Sinn.

INQA-Coaching BAFA-Beratungsförderung
Förderquote 80 % 50 % in Bayern, 80 % in den neuen Bundesländern
Maximaler Zuschuss 11.520 € 1.750 € je Beratung
Umfang bis zu 12 Beratungstage über 7 Monate bis zu 5 Beratungstage je Vorhaben
Häufigkeit einmalig je Unternehmen bis zu 2 pro Jahr, 5 insgesamt
Arbeitsweise Ihr Team erarbeitet die Lösung im Lab, ich begleite den Prozess ich analysiere und liefere Ihnen Handlungsempfehlungen
Einstieg Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle, danach Coaching-Scheck Antrag über eine Leitstelle, Start nach dem Informationsschreiben
Frist Förderzeitraum bis 2027 Anträge nur bis 31.12.2026

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Die Faustregel, mit der ich arbeite: INQA-Coaching eignet sich für das eine große Vorhaben, bei dem Ihre Belegschaft mitziehen muss, etwa wenn Prozesse umgestellt werden und die Mitarbeitenden die neue Arbeitsweise tragen sollen. Die BAFA-Förderung eignet sich für die klar umrissene Fachfrage, bei der Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage brauchen, etwa eine Prozessanalyse oder ein Compliance-Audit zum EU AI Act.

Klartext

Was gefördert wird,
und was ausdrücklich nicht

Ich halte es für sinnvoller, die Grenzen von Anfang an zu benennen, statt sie im Verwendungsnachweis zu entdecken. Wer hier falsch plant, verliert die Förderung vollständig, und zwar rückwirkend.

Förderfähig

Prozessanalyse und Prozessoptimierung
KI-Strategie und Priorisierung von Anwendungsfällen
EU-AI-Act-Audit und Compliance-Konzept
Konzept für eine KI-Infrastruktur
Organisationsentwicklung und neue Arbeitsformen
Begleitung von Veränderungsvorhaben mit der Belegschaft

Nicht förderfähig

Software-Lizenzen und Produktkosten
die technische Implementierung selbst
Schulungen und Seminare für Gruppen
Fördermittelberatung als eigenständige Leistung
Beratungen, die auf den Kauf meiner eigenen Produkte hinauslaufen
die Kombination beider Programme für dasselbe Vorhaben

Der Fehler, der am meisten kostet

Beide Programme verlangen, dass der Antrag gestellt und die Rückmeldung der zuständigen Stelle da ist, bevor der Beratungsvertrag unterschrieben wird. Bei der BAFA-Förderung gilt bereits der Vertragsabschluss als Beratungsbeginn. Wer vorher unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig. Sprechen Sie mich deshalb an, bevor Sie etwas unterzeichnen, dann bringen wir die Reihenfolge von Anfang an in Ordnung.

Ablauf

Vom Erstgespräch
zum bewilligten Zuschuss

Der Ablauf unterscheidet sich je nach Programm im Detail, folgt aber demselben Muster. Ich begleite Sie durch beide.

1

Erstgespräch

30 Minuten, kostenlos. Wir klären Ihr Vorhaben und ich sage Ihnen, ob und über welches Programm es förderfähig ist.

2

Antrag

Sie stellen den Antrag, bei INQA über eine Beratungsstelle, bei BAFA über eine Leitstelle. Ich unterstütze dabei. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die INQA-Coaching-Karte.

3

Freigabe abwarten

Erst wenn Scheck oder Informationsschreiben vorliegen, schließen wir den Vertrag und starten.

4

Durchführung

Danach arbeiten wir. Die Dokumentation für den Nachweis erstelle ich laufend mit.

5

Erstattung

Sie reichen den Verwendungsnachweis ein und bekommen den Zuschuss direkt ausgezahlt.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführer
mich dazu meistens fragen

Für beide Programme gilt die KMU-Definition, also weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Beim INQA-Coaching kommt hinzu, dass Ihr Unternehmen seit mindestens zwei Jahren am Markt sein und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle haben muss. Sitz und Arbeitsstätte müssen in Deutschland liegen. Im Erstgespräch prüfe ich das in wenigen Minuten mit Ihnen durch.
Ja, in beiden Programmen. Sie bezahlen meine Rechnung vollständig und beantragen anschließend die Erstattung. Das ist unschön für die Liquidität, aber es ist in der Förderlogik so angelegt und lässt sich nicht umgehen. Bei der BAFA-Förderung muss der Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs vorgelegt werden, Barzahlung oder Verrechnung schließt den Zuschuss aus.
Das hängt an der Bearbeitungszeit der zuständigen Stelle und liegt nicht in meiner Hand. Rechnen Sie mit einigen Wochen zwischen Antrag und Freigabe. Genau deshalb rate ich dazu, das Thema früh anzugehen, insbesondere bei der BAFA-Förderung, denn dort können Anträge nur noch bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Dann entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie das Vorhaben ohne Förderung angehen wollen. Sie sind bis zur Vertragsunterschrift zu nichts verpflichtet, und da diese ohnehin erst nach der Freigabe erfolgt, entsteht Ihnen kein Risiko. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht in keinem der beiden Programme, die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für dasselbe Vorhaben nicht, beide Programme schließen eine Doppelförderung ausdrücklich aus. Nacheinander ist es dagegen möglich und ergibt oftmals Sinn. Ein typischer Weg ist, mit dem INQA-Coaching das große Vorhaben anzugehen, da es einmalig ist und den höheren Hebel hat, und anschließend für die Folgethemen die BAFA-Förderung zu nutzen, die bis zu zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden kann.
Nein, und zwar nicht aus Höflichkeit, sondern weil die Förderrichtlinie es verbietet. Eine geförderte Beratung, deren Zweck auf den Erwerb von Leistungen des Beraters gerichtet ist, verliert die Förderfähigkeit. Ich entwickle zwar eigene Produkte, in einer geförderten Beratung benenne ich aber Anforderungen und Auswahlkriterien und kein Produkt. Wofür Sie sich danach entscheiden, ist Ihre Sache und läuft in einem getrennten Auftrag.

Lassen Sie uns in 30 Minuten klären,
was für Sie möglich ist

Sie schildern mir Ihr Vorhaben, ich sage Ihnen, ob es förderfähig ist, über welches Programm, und mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Sollte sich herausstellen, dass keines der beiden Programme passt, erfahren Sie das in denselben 30 Minuten.

✓ BAFA-zugelassen, Unternehmensnummer 229217 ✓ Autorisierter INQA-Coach 2026–2027 ✓ Antwort innerhalb von 24 Stunden